Alles Wichtige zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden aus Privathaushalten und Unternehmenn angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Ursprünglich sollten die Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 laufen. Die Bunderegierung hat jedoch aufgrund der Haushaltslage beschlossen, dass die Preisbremsen auf Strom, Gas und Wärme bereits zum Jahresende 2023 auslaufen.
Mit der Energiepreisbremse deckelt der Bund die Kosten für 80% des Energieverbrauchs: bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei Gas auf 12 Cent pro kWh und für Fernwärme auf 9,5 Cent pro kWh.
Die Entlastung erfolgt direkt über Ihren Energieversorger.
Sie müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Abrechnungen des Energieversorgers – sofern ein Direktvertrag mit dem Versorger besteht. Für viele Mieterinnen und Mieter läuft die Entlastung auch über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Eine zusätzliche Meldung der Verbräuche an den Netzbetreiber ist daher nicht erforderlich.
Im Rahmen der Preisbremse wird es zu Fragen rund um die Jahresverbrauchsprognose kommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine kostenfreie
Kunden-Hotline zur Energiepreisbremse
unter der Telefonnummer 0800 78 88 900
eingerichtet. Hier können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Jahresverbrauchsprognose Strom wird vom Netzbetreiber erstellt und dem Energieversorger zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Jahresverbrauchsprognosen für Gas und Fernwärme übernimmt der Energieversorger selbständig.