Grundversorgung
Strom
Der Grundversorger in den Netzgebieten Offenbach am Main, Dietzenbach, Mainhausen, Rodgau (Dudenhofen, Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen), Seligenstadt ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die Energieversorgung Offenbach AG.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2027.
Gas
Der Grundversorger im Netzgebiet Offenbach am Main ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die Gasversorgung Offenbach GmbH.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2027.
Gesetz über die Elekrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftgesetz - EnWG) § 23c Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber - Absatz 1 Strom
Gesetz über die Elekrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftgesetz - EnWG) § 23c Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber - Absatz 3 Strom
§ 23c Abs. 3 Ziffer 1 Entnommene Jahresarbeit (*.xlsx)
§ 23c Abs. 3 Ziffer 2 Netzverluste (*.xlsx)
§ 23c Abs. 3 Ziffer 3 Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (*.xlsx)
§ 23c Abs. 3 Ziffer 4 Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden (*.xlsx)
§ 23c Abs. 3 Ziffer 5 Mengenentnahme aus der vorgelagerten Ebene (*.xlsx)
Gesetz über die Elekrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftgesetz - EnWG) § 23c Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber - Absatz 4 Gas
§ 12 Absatz 3 Satz 3 StromNZV - Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Differenzbilanzkreis Offenbach Kalenderjahr 2020
Engpassmanagement gemäß § 15 StromNZV - Netzengpässe in Verteilernetzen
Aktuell bestehen keine Engpässe. Sollten Engpässe auftreten, werden die nötigen Informationen an dieser Stelle veröffentlicht.
Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung
Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de
Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Telefax: 030/2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@ schlichtungsstelle-energie.de
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG gültig bis 10.08.2026
Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG gültig bis 10.08.2023
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des § 13 b Abs. 2 Nr. 4 UstG
Nachweis für Wiederverkäufer
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers der Energienetze Offenbach GmbH: