Netzentgeltberechnung
Fair und nachvollziehbar
Bei der Ermittlung des Entgelts für die Nutzung unserer Stromnetze unterscheiden wir zwischen Kunden mit und ohne Lastgangmessung.
Netzkunden mit Lastgangmessung
Fall Sie zu diesem Kundenkreis gehören, stellen Sie uns zur Berechnung des Netznutzungsentgeltes bitte folgende Daten zur Verfügung:
- Jahresarbeit in kWh: Bei gleichbleibenden Abnahmeverhältnissen dienen die Angaben der letzten Jahresstromabrechnung dafür als Richtwerte.
- Maximale Leistung in kW: Sie ist die höchste Leistung, die Sie in einem Abrechnungszeitraum für die Dauer einer Viertelstunde beansprucht haben und wird daher als 1/4-h-Messwert angegeben.
- Spannungsebene Ihrer Entnahmestelle
- Hochspannung
- Umspannung Hoch- / Mittelspannung
- Mittelspannung
- Umspannung Mittel- / Niederspannung
- Niederspannung
- Netzreservekapazität: Sie ist als 1/4-h-Messwert in kW erforderlich, falls Sie selbst Strom erzeugen.
- Jahresbenutzungsdauer: Sie ergibt sich aus der Jahresarbeit dividiert durch maximale Leistung.
Ihre Kosten setzen sich aus einem Arbeits- und einem Leistungsentgelt zusammen. In beiden ist der Gleichzeitigkeitsgrad berücksichtigt, der die zeitlich schwankende Nutzung des Netzes durch die Gesamtheit unserer Kunden wiedergibt. Das Entgelt berechnet sich wie folgt:
Netznutzungsentgelt = Maximale Leistung x Leistungsentgelt + Jahresarbeit x Arbeitsentgelt
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Leistungsfaktor stets zwischen 0,9 induktiv und 1,0 liegt. Ein kapazitiver Leistungsfaktor ist unzulässig. Wird der Leistungsfaktor von 0,9 induktiv unterschritten, müssen wir ein Entgelt für die darüber hinaus bezogene Blindarbeit erheben (siehe Preisblatt).
Netzkunden ohne Lastgangmessung
Bis zu einer Jahresarbeit von 100.000 kWh beliefern wir Sie auf Basis standardisierter Lastprofile nach dem synthetischen Verfahren des BDEW. Je nach ihrem Entnahmeverhalten ordnen wir unsere Kunden einem bestimmten Profil zu. Für die Zukunft behalten wir uns vor, ein analytisches Verfahren anzuwenden, über das wir Sie rechtzeitig informieren werden. Für die Kunden, die unser Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung nutzen, gilt ein pauschaliertes Arbeitsentgelt.
Wie setzen sich die Entgelte zusammen?
In die Kosten für die Nutzung unserer Stromnetze fließen drei Komponenten ein:
- für die Nutzung der Netzinfrastruktur, d.h. für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und sonstigen Einrichtungen
- für Systemdienstleistungen, die einen zuverlässigen, sicheren Netzbetrieb garantieren, wie Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung und Versorgungswiederaufbau
- für die Deckung der Übertragungsverluste, die bei der Weiterleitung elektrischer Energie entstehen und ausgeglichen werden müssen
- für die Messung und Datenaufbereitung, die von der technischen Auslegung des Netzanschlusses sowie der Mess- und Steuereinrichtung abhängen
- für Reservenetzkapazität, die Erzeuger von eigenem Strom bestellen können, für den Fall dass ihre Erzeugungsanlage ausfällt
- für Blindarbeit, die pro kWh nur dann berechnet wird, wenn die Anzahl der in einem Abrechnungszeitraum insgesamt bezogenen induktiven Blindkilowattstunden (kvarh) 50% der im gleichen Zeitabschnitt bezogenen Wirkkilowattstunden (Leistungsfaktor ≥ 0,9 induktiv) übersteigt
- Die Konzessionsabgabe, deren Höhe sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung richtet sowie nach dem jeweiligen Konzessionsvertrag zwischen der EVO AG und ihrer Stadt oder Gemeinde
- Mehrkosten aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von 2002, die auf alle Netzkunden umgelegt werden
- die Umsatzsteuer von derzeit 19% der Gesamtsumme sowie sonstige Abgaben.
Dasselbe gilt für alle die Netznutzung betreffenden Abgaben. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Entgelte als Nettopreise.